- Aktenzeichen
- BEO-2026-023
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- Rubrik
- Technik Datenschutz
- Einstufung
- offen
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- M.V.R.H.S.Rufname
- Bearbeiter
Nachtrag zu: Googles Selfie-Video zur Kontowiederherstellung
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ehrung an monty python. ascii-zeichnung von laura brown (ldb), via asciiart.website.
201541Z oct 26 · 51.7275 N, 11.5148 E
Nachtrag zum Artikel Googles Selfie-Video zur Kontowiederherstellung (BEO-2026-011, 18. Oktober 2026).
Damals
Im ersten Beitrag habe ich zusammengefasst, was Proton am 16. Oktober 2026 über Googles neue Kontowiederherstellung per Selfie-Video geschrieben hat. Man registriert einmal ein Referenzvideo seines Gesichts, und wer ausgesperrt ist, nimmt ein neues auf, das damit verglichen wird. Übernommen habe ich nur die Sachangaben, nicht den Werbeton des Konkurrenten Proton.
Was damals fehlte
Im ersten Beitrag hatte ich die Hilfeseiten von Google nicht gelesen, nur den Proton-Artikel. Jetzt habe ich die deutsche und die englische Hilfeseite gelesen, dazu den Google-Blog vom 23. Juli 2026. Das ist wieder eine Zusammenfassung. Stand der Quellen: 23. Juli bis 19. Oktober 2026.
Was wir heute wissen
Google beschreibt das Verfahren selbst. Auf der Hilfeseite steht, das Selfie-Video sei nicht für alle Regionen, Konten oder Geräte verfügbar. Nicht hinzufügen können es derzeit Google-Workspace-Konten, Kinderkonten und Konten im erweiterten Sicherheitsprogramm. Ob es für ein bestimmtes Konto in Deutschland angeboten wird, sagt die Seite nicht. Sie sagt nur, dass es nicht überall gilt.
Zum Löschen schreibt Google, das Video werde „nach einer gewissen Zeit“ aus dem Konto gelöscht und könne „eine Weile als Sicherheitsmaßnahme“ aufbewahrt werden. Bei einem Verstoß gegen eine Google-Richtlinie könne es länger gespeichert werden. Eine Frist in Monaten nennt die Hilfeseite nicht.
Zur freiwilligen Nutzung schreibt Google wörtlich, man könne erlauben, das Video und zugehörige Daten zu verwenden, „um Technologien zur Gesichtswiedererkennung und Alterseinschätzung sowie andere Bestätigungsmethoden zu entwickeln und zu verbessern“. Die Einstellung heißt „Google-Dienste verbessern (optional)“ und lässt sich jederzeit ändern. Die Altersprüfung ist damit keine bloße Vermutung von Proton: Google nennt die Alterseinschätzung selbst als Zweck der freiwilligen Nutzung. Eine Ankündigung, dass das Video zur Altersprüfung eingesetzt wird, ist das nicht.
Im Blog vom 23. Juli schreibt Google, das Video werde nur für die Anmeldung verwendet, sofern man es nicht für weitere Zwecke freigibt, und es sei im Ruhezustand verschlüsselt. Die Hilfeseite sagt das mit der Verschlüsselung nicht.
Was weiter offen bleibt
- Ob das Verfahren für Konten in Deutschland angeboten wird, steht in keiner der gelesenen Seiten. Es hängt vom Konto ab.
- Die Löschfristen von zwei und sechs Monaten stammen weiter nur aus Protons Wiedergabe der allgemeinen Datenschutzerklärung. Die Hilfeseite zum Selfie-Video nennt keine Monate.
- Die Zahl von 557 Prozent und die Aussagen zu FISA, CLOUD Act und National Security Letters habe ich nicht geprüft. Sie stammen weiter nur von Proton.
- Die Hilfeseite beschreibt zusätzlich einen Avatar aus dem Video für KI-Inhalte. Was dabei gespeichert wird, habe ich nicht geprüft.
Quellen
- Google-Konto-Hilfe, Stand 19.10.2026: Selfie-Video aufnehmen, verwalten und verwenden
- Google Account Help, Stand 19.10.2026: Take, manage & use a selfie video
- Google-Blog, 23.07.2026: Introducing selfie for sign-in: a new, easy way to access your Google Account
Horidor