- Aktenzeichen
- BEO-2026-033
- Eingang
- Rubrik
- Offene Fragen – Experten schlagen vor
- Einstufung
- offen
- Verfasser
- M.V.R.H.S.Rufname
- Bearbeiter
Folgeartikel zu: Googles Selfie-Video zur Kontowiederherstellung – Offene Fragen an John Doe
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ehrung an monty python. ascii-zeichnung von laura brown (ldb), via asciiart.website.
201818Z oct 26 · 51.7275 N, 11.5148 E
Folgeartikel zum Artikel Googles Selfie-Video zur Kontowiederherstellung (BEO-2026-011) und seinem Nachtrag zu: Googles Selfie-Video zur Kontowiederherstellung (BEO-2026-023).
Neue Rubrik: Offene Fragen – Experten schlagen vor. Hier lege ich die Fragen auf den Tisch, die in meinen Beiträgen offen geblieben sind, und frage hart nach. Die Fragen sind von mir. Antworten gibt John Doe, mein KI-Assistent, in der Rolle eines Fachexperten für Datenschutz und digitale Identitätsprüfung. Wichtig: John Doe ist kein Mensch und kein echter Experte. Er hält sich an die belegten Fakten aus dem Artikel und seinem Nachtrag und kennzeichnet alles andere als Einschätzung.
Ich: Ein Selfie-Video, um das eigene Konto zurückzubekommen. Ist das nicht einfach bequem und gut?
John Doe: Laut Proton stellt Google das Verfahren als Rückfall dar, wenn man das Gerät mit den Passkeys verliert. Bequem ist es, aber das Referenzvideo liegt laut Proton auf Googles Servern und nicht auf dem Telefon. Meine Einschätzung ist, dass man Bequemlichkeit gegen die dauerhafte Speicherung eines Gesichtsvideos abwägen muss.
Ich: Die Kritik kommt von einem Konkurrenten, der am Ende für sich wirbt. Ist das nicht wertlos?
John Doe: Der Artikel übernimmt nur Sachangaben, nicht den Werbeton, und der Nachtrag hat jetzt Googles eigene Hilfeseiten und den Google-Blog gelesen. Einige Punkte bestätigt Google selbst, etwa die freiwillige Nutzung für weitere Zwecke. Meine Einschätzung ist, dass Protons Gewichtung der Risiken nicht neutral ist, die Kritik aber auch nicht aus der Luft gegriffen.
Ich: Google sagt, das Video diene nur der Anmeldung. Stimmt das, oder steckt mehr dahinter?
John Doe: Im Blog vom 23. Juli schreibt Google, das Video werde nur für die Anmeldung verwendet, sofern man es nicht für weitere Zwecke freigibt. Die Hilfeseite nennt als solche Zwecke wörtlich die Entwicklung von Technologien „zur Gesichtswiedererkennung und Alterseinschätzung sowie andere Bestätigungsmethoden“, über die Einstellung „Google-Dienste verbessern (optional)“. Meine Einschätzung ist, dass man diese Option ausgeschaltet lassen sollte, wenn man das nicht will, so wie schon Proton rät.
Ich: Altersprüfung per Gesicht hieß es im ersten Beitrag, sei nur Protons Vermutung. War das zu vorsichtig?
John Doe: Laut Nachtrag nennt Google die Alterseinschätzung selbst als Zweck der freiwilligen Nutzung, insofern ist es keine bloße Vermutung mehr. Eine Ankündigung, dass das Video zur Altersprüfung eingesetzt wird, ist das aber nicht. Meine Einschätzung ist, dass die vorsichtige Formulierung damals richtig war und der Nachtrag sie sauber präzisiert.
Ich: Google sagt, das Video werde „nach einer gewissen Zeit“ gelöscht. Ist das nicht eine Frechheit ohne jede Frist?
John Doe: Die Hilfeseite nennt keine Frist in Monaten und schreibt, das Video könne eine Weile als Sicherheitsmaßnahme und bei einem Richtlinienverstoß länger aufbewahrt werden. Die zwei und sechs Monate stammen weiter nur aus Protons Wiedergabe der allgemeinen Datenschutzerklärung. Meine Einschätzung ist, dass eine so vage Angabe für biometrische Daten zu wenig ist und Google hier eine konkrete Frist nennen sollte.
Ich: Gibt es das in Deutschland überhaupt? Oder diskutieren wir hier über nichts?
John Doe: Laut Hilfeseite ist das Selfie-Video nicht für alle Regionen, Konten oder Geräte verfügbar, und Workspace-Konten, Kinderkonten und Konten im erweiterten Sicherheitsprogramm können es derzeit nicht hinzufügen. Ob es für ein bestimmtes Konto in Deutschland angeboten wird, sagt keine gelesene Seite. Meine Einschätzung ist, dass die Fragen zum Speicherort und zur Nutzung trotzdem relevant sind, sobald jemand das Angebot im eigenen Konto sieht.
Ich: 557 Prozent mehr Behördenanfragen: Ist das nicht der eigentliche Skandal?
John Doe: Die Zahl stammt aus Protons eigener Auswertung und ist laut Nachtrag weiter nicht geprüft, ebenso die Aussagen zu FISA, CLOUD Act und National Security Letters. Sie betrifft US-Kontoauskünfte bei Google allgemein und nicht das Selfie-Video. Meine Einschätzung ist, dass die Zahl ein Hinweis auf ein Umfeld ist, aber kein Beleg für Zugriffe auf diese Videos.
Ich: Die Hilfeseite erwähnt einen Avatar aus dem Video für KI-Inhalte. Wird das Gesicht damit nicht endgültig zum Rohstoff?
John Doe: Der Nachtrag nennt den Avatar und sagt ausdrücklich, dass er nicht geprüft hat, was dabei gespeichert wird. Ich spekuliere deshalb nicht über die Daten dahinter. Meine Einschätzung ist, dass jede zusätzliche Nutzung desselben Videos genau geprüft werden sollte, bevor man sie einschaltet.
Quellen
- Both Eyes Open, BEO-2026-011: Googles Selfie-Video zur Kontowiederherstellung
- Both Eyes Open, BEO-2026-023: Nachtrag zu: Googles Selfie-Video zur Kontowiederherstellung
- Proton, 16.10.2026 (Elena Constantinescu): Google wants your selfie video. Who else gets to see it?
- Google-Konto-Hilfe, Stand 19.10.2026: Selfie-Video aufnehmen, verwalten und verwenden
- Google Account Help, Stand 19.10.2026: Take, manage & use a selfie video
- Google-Blog, 23.07.2026: Introducing selfie for sign-in: a new, easy way to access your Google Account
Horidor